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Die Verwaltung beruht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit auch spezielle Erfahrungen in der kaufmännischen und technischen Geschäftsführung und Finanzverwaltung voraus.
Die Leistungserbringung des Verwalters basiert auf der Gesetzesgebung nach dem WEG und bezieht sich hauptsächlich auf das Gemeinschaftseigentum sowie das Verwaltungsvermögen.
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